Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bringmann Maintenance & Facility Solutions
(Stand: 23.03.2026)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungsleistungen von Bringmann Maintenance & Facility Solutions (nachfolgend „Berater“) gegenüber dem Auftraggeber.
Sie sind integraler Bestandteil jeder Offerte und jedes Vertragsverhältnisses.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern sie vom Berater ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2. Art der Leistung – Beraterrolle und Haftungsabgrenzung

Der Berater handelt ausschliesslich in beratender Funktion.
Es werden
keine Betreiber‑, Planer‑, Ausführungs‑, Überwachungs‑ oder Abnahmepflichten übernommen.

Insbesondere übernimmt der Berater keine Verantwortung für:

  • Normenkonformität,

  • technische oder organisatorische Umsetzung,

  • Betrieb, Wartung oder Sicherheit von Anlagen,

  • gesetzliche, behördliche oder

  • versicherungsrechtliche Anforderungen.

3. Geltungsbereich und Abgrenzung von Dokumenten

Lastenhefte, Mini‑Lastenhefte, Konzepte, Empfehlungen, Berichte und sonstige Dokumentationen:

  • ersetzen keine normativen Prüfungen,

  • ersetzen keine Betreiberpflichten,

  • ersetzen keine gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Dokumentationen,

  • stellen keine sicherheitstechnische Abnahme dar.

Die Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten Normen, Richtlinien sowie gesetzlichen und behördlichen Vorgaben verbleibt vollständig beim Betreiber bzw. beim beauftragten Lieferanten.

4. Normen und Richtlinien

Je nach Projektumfang können insbesondere folgende Normen und Vorschriften relevant sein:

  • EN 50172 / SN EN 50172

  • SN EN 1838

  • anwendbare kantonale und lokale Vorschriften

Die Verantwortung für die Normenkonformität liegt ausschliesslich beim Betreiber bzw. Auftraggeber.

5. Markt‑ und Anbietervergleiche

Markt‑ und Anbietervergleiche basieren auf zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen sowie auf öffentlich zugänglichen und/oder von Lieferanten bereitgestellten Daten.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung übernimmt der Berater keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Angaben.

Markt‑ und Anbietervergleiche:

  • dienen ausschliesslich der allgemeinen Information,

  • stellen keine Empfehlung, Zusicherung oder Garantie dar,

  • erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder wirtschaftliche Neutralität.

Preis‑, Leistungs‑ und Vertragsangaben können sich jederzeit ändern und sind vor Vertragsabschluss vom Auftraggeber direkt beim jeweiligen Anbieter zu überprüfen.

Vertragsbeziehungen entstehen ausschliesslich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Lieferanten.
Der Berater kann im Falle eines Vertragsabschlusses eine Vermittlungs‑ oder Beratungsentschädigung erhalten.

6. Angebot, Vergabe und Entscheidungsverantwortung

Der Auftraggeber kann erstellte Lastenhefte und Dokumente eigenständig für die Angebots‑ und Vergabephase verwenden.
Eine beratende Unterstützung durch den Berater (z.
B. Marktvergleich, Offertbewertung) erfolgt ohne Übernahme von Entscheidungs‑ oder Vergabeverantwortung.

Die Vergabeentscheidung obliegt ausschliesslich dem Auftraggeber.

7. Verantwortlichkeiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der betroffenen Anlagen sowie für die Erfüllung sämtlicher Betreiberpflichten.

Insbesondere ist der Auftraggeber verantwortlich für:

  • Umsetzungs‑ und Freigabeentscheide,

  • sicherheitsrelevante Massnahmen,

  • die Risikobeurteilung der Gesamtanlage.

Alle Angaben des Beraters basieren auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
Der Berater übernimmt keine Verantwortung für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit.

8. Aufwandsschätzungen

Allfällige Aufwandsschätzungen dienen ausschliesslich der Orientierung.
Sie sind
unverbindlich und stellen keine Leistungs‑, Termin‑ oder Kostenzusage dar.

9. Freigabe und Abnahme

Die technische sowie sicherheitsrelevante Freigabe erfolgt ausschliesslich durch den Auftraggeber oder dessen Sicherheitsbeauftragten.

Der Berater führt keine sicherheitstechnische Abnahme im Sinne der Betreiberpflichten durch.

10. Haftung

Eine Haftung des Beraters für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrüche oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Vorbehalten bleibt die Haftung bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Empfehlungen, Einschätzungen und Handlungsvorschläge stellen keine Zusicherung oder Garantie dar und ersetzen weder fachplanerische Leistungen noch Prüfungen durch den Auftraggeber oder Dritte.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von
Bringmann Maintenance & Facility Solutions.

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+41 77 276 09 54

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